Reorganisation
Die Gründe für eine Reorganisation eines Unternehmens sind sehr unterschiedlich.
Dazu gehören rechtliche Vorgaben, interne Unstimmigkeiten, mangelnde Zusammenarbeit der einzelnen Betriebe bzw. Betriebsteile, sinkende Profite, Überschuldung, Sanierung, …
Was man unter einer Reorganisation des Unternehmens versteht, hängt vielfach vom Ansatzpunkt ab. (Reorganisation in der Organisation, Produktion, Finanzen, ….)
Durch die Sichtweise eines unabhängigen Dritten, vermitteln wir Ihnen neue Einblicke in Ihre Vorgänge. Wir helfen Ihnen den „Stift“ an den richtigen Punkten anzusetzen. Bei den Erlösen oder Kosten, Deckungsbeiträgen, etc.
kanzlei@switil.at
+43 6274 20209
Adresse:
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Buchhalter/in für Steuerberatungskanzlei
Ausbildung:
abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
Arbeitszeitausmaß:
40 Std./Woche bis auch Teilzeit 20 Std. möglich
Aufgabengebiet:
Erfassung und Erstellung der monatlichen bzw. quartalsweisen Buchhaltungen inkl. UVA
Zum Jahresende Abstimmen der Buchhaltungen und Vorbereitung für den Jahresabschluss.
Erstellung einfacher Jahresabschlüsse (je nach Qualifikation)
Erstellung von Steuererklärungen (nach Einschulung)
Sekretariatstätigkeiten
Anforderungsprofil:
Buchhalterprüfung oder vergleichbarer Abschluss (Matura im kaufmännischen Bereich), auch Bilanzbuchhalter/in
sicherer Umgang mit MS-Office besonders MS-Excel
eigenverantwortliche und vorausschauende Arbeitsweise und Hands-on Mentalität
offene, teamorientierte und kommunikative Persönlichkeit.
Bewerbungen an kanzlei@switil.at
Wir bieten
Voll-/Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 40 bis 20 Wochenstunden, Flexible Arbeitszeit kann mit dem Dienstgeber vereinbart werden. Wiedereinsteiger*innen nach Babypause sowie nach Umschulungsmaßnahmen sind uns sehr herzlich willkommen!
Ein engagiertes, offenes und teamorientiertes Mitarbeiterteam, Berücksichtigung familiärer Verpflichtungen, eine umfassende Einschulungs- und Einarbeitungsphase, einen attraktiven, sicheren, zukunftsorientierten Arbeitsplatz bei leistungsgerechter Entlohnung. Sehr gute Verkehrsinfrastruktur mit Lokalbahnhaltestelle, gratis Parkplätzen und Fahrradabstellplatz. Eine Bezahlung über dem Kollektivvertrag (KV der WT BG III) - Überzahlung je nach Qualifikation wird geboten.
Mindestentlohnung:
Aus gesetzlichen Gründen sind wir verpflichtet dich darauf hinzuweisen, dass das Mindestgehalt Vollzeitbasis für diese Position bei monatlich Buchhalter/in lt. KV € 2.207,00 für 40 Std./Woche, Bilanzbuchhalter/in lt.KV € 2.392,00 für 40Std./Woche brutto liegt.
Entsprechend deiner Erfahrung und deiner Qualifikation wird eine Überzahlung geboten.